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Einkauf für Gefangene

Die Gefangenen haben die Möglichkeit des Einkaufs in der Justizvollzugsanstalt. An festgelegten Tagen im Monat können vom "Hausgeld"  folgende Waren eingekauft werden:

  • Lebensmittel (Obst- und Wurstkonserven, Frischobst, Süssigkeiten und mehr)
  • Genußmittel, wie zum Beispiel Tabak, Kaffee, Tee
  • Mittel die der Körperpflege dienen
  • Schreibwaren
  • Kosmetikartikel
  • Briefmarken
  • Zeitschriften

     

    Insgesamt umfasst das Sortiment der Firma Massak ungefähr 450 Artikel. Der Einkauf wird Bargeldlos abgewickelt. Jeder Häftling bekommt rechtzeitig vor den jeweiligen Einkäufen einen Kontoauszug aus dem die Summe des zu verbrauchenden Geldbetrages hervorgeht. Der Kaufmann rechnet im Nachhinein mit der Zahlstelle ab. Einkaufe gibt es nur für arbeitende Insassen.  Arbeitsverweigerer haben keine Einkünfte und somit keine Möglichkeit des Einkaufs. Für Gefangene die ohne eigenes Verschulden ohne Arbeit sind besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit ein Taschengeld zu beantragen. 

     

    Blick in den Einkaufsraum. Ein Warenkorb mit unterschiedlichen Produkten.

     

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